Die Gespanschaft-Hafenbehörde Mali Lošinj
Mali Losinj
Verwaltung der Gespanschaft Primorje-Gorski kotar hat im Jahr 1999 die Gespanschaft-Hafenbehörde in Mali Lošinj eröffnet, und zwar zur Verwaltung, Ausbau und Nutzung von Häfen, die für öffentlichen Verkehr bestimmt sind und von der Bedeutung für die Gespanschaft und Stadtkreis sind.
Gespanschaft-Hafenbehörde in Mali Lošinj (nachstehend: ŽLU Mali Lošinj) ist für zwanzig großen und kleine Häfen verantwortlich, unter denen der Hafen Mali Lošinj mit Pool Poljana/Runjica für öffentlichen Verkehr mit Bedeutung für die Gespanschaft geöffnet ist, und die anderen Häfen haben lokale Bedeutung, und namentlich sind es: Baldarke, Ilovik, Jadrišćica, Nerezine-bazen Biskupija, Osor, Rovenska, Srakane Vele, Sv. Martin, Susak, Unije, Veli Lošinj, Ružmarinka - Artatore, Maračol - Unije, Bijar, Ul - Punta Križa, Rapoća - Ufratar, Mrtvaška, Sv. Jakov - Studenac und Zela - Koromačna - Belej. Verantwortungsgebiet der Gespanschaft-Hafenbehörde in Mali Lošinj erstreckt sich auf sechs Insel in Cres-Lošinj-Archipel. Die Hafenbehörde ist nichtprofitable juristische Person, deren Gründung, Aufbau und Betätigungsfeld durch Gesetz über maritimen Bereich und Seehäfen (N.N. 158/03) reguliert sind.
Die Verwaltungsorgane der ŽLU Mali Lošinj sind Verwaltungsrat und Direktor.
Der Verwaltungsrat hat fünf Mitglieder: zwei Mitglieder und der Vorsitzende werden durch den Gründer ernannt, einer wird durch den Minister aus Hafenbehörde ernannt, auf dessen Gebiet die Hafenbehörde ihren Sitz hat, und ein Mitglied wird durch Vertreter des Konzessionsbesitzers erwählt, der seine Konzessionen auf dem jeweiligen Hafenbehördengebiet hat. Mandat der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vorsitzenden dauert vier Jahre. Die Mitglieder dürfen u in das Verwaltungsrat erneut erwählt werden. Vorsitzende des Verwaltungsrats ist Herr Loris Rak, Dipl. Iur., und Mitglieder sind Herr Branko Domac, Herr Dejan Nekić, Herr Marko Satalić, Stellvertretender des Kapitäns, und Herr Elvis Živković.
- Andocken und Abdocken von Schiffen, Yachten, Fischer- und Sportbooten und anderen Booten und schwimmenden Geräten
- Verladen, Ausladen, Umladen, Transport und Lagerung von Gütern und anderen Materialen
- Ein- und Ausschiffen von Fahrgästen und Fahrzeugen
- andere Wirtschaftstätigkeiten, welche mit diesen in unmittelbarer wirtschaftlicher, Verkehrs- oder technologischer Verbindung stehen
Berechtigung für Durchführung von Hafentätigkeiten, Nutzung von bestehendem Unter- und Aufbau, sowie Ausbau von neuen Bauten und anderen Auf- und Unterbauobjekten wird aufgrund von Konzession erlangt. Konzessionen können an juristischen und natürlichen Personen zugeteilt werden, die für Durchführung von Gewerbetätigkeiten zugelassen sind, und welche die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen.
ŽLU und die Konzessionsbefugten in den Häfen haben die Regelungen über Bedingungen sowie Art und Weise für Ordnungshaltung im Hafen zu verfassen, welche Regelungen Zweckbestimmung für jeweiligen Hafenteil und Art und Weise für Verkehrsabwicklung im Hafen bestimmen, und diese werden von der zuständigen Hafenbehörde bestätigt.